Tätigkeitsschwerpunkte
Als Anwalt habe
ich aufgrund meiner intensiven juristischen Ausbildung, sowie
meine achtjährige praktische Tätigkeit excellente Kenntnisse
in den Rechtsgebieten:
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Straßenverkehrsrecht
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Mietrecht
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Familienrecht
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Arbeitsrecht
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Sozialversicherungsrecht
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Strafrecht
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Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht
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Verkehrsrecht / Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Verkehrsrecht
wird immer komplizierter – Verkehrsrecht ist immer in Bewegung.
Daher braucht es Spezialisten. Vertrauen Sie deshalb nur auf einen
kompetenten Verkehrsanwalt. Ich bringe Sie sicher durch den Paragraphendschungel
– mit klarer Rechtssicherheit. Mit mir als Verkehrrechtsexperten
befinden Sie sich in einer vorteilhaften Position. Zum Beispiel
nach einem Unfall: Verweisen Sie am Unfallort auf Ihren Verkehrsanwalt,
statt sich in Widersprüche zu verstricken. Ich beurteile
Haftungsfragen und schätze Ihre Schadensersatzansprüche
realistisch ein. Außerdem setze ich Ihre Rechte gegenüber
der Versicherung durch – es geht um das Geld, das Ihnen
zusteht. Denn oft unterlassen es Geschädigte aus Unkenntnis,
ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen.
Außerdem erhalten Sie
von mir Hilfe im Führerscheinrecht sowie in allen Bußgeld-
und Verkehrsstrafsachen. Durch die Beratung eines Verkehrsanwaltes
vermeiden Sie auch Probleme mit Verkehrsstrafsachen. Ebenso vermeiden
Sie durch die Beratung eines Verkehrsanwaltes auch Probleme mit
der Werkstatt oder beim Neu- oder Gebrauchtwagenkauf.
Es ist dabei auf jeden Fall
ratsam, sich beraten zu lassen, bevor „das Kind in den Brunnen
gefallen“ ist. Die Erfahrung gibt mir recht: Sie erhalten
mit einem Verkehrsanwalt an Ihrer Seite regelmäßig
wesentlich höhere Schadensersatz-zahlungen als Geschädigte
ohne fachlich versierten Rechtsbeistand.
Tip: Mögliche Ansprüche
werden erst durch kompetente Rechtsvertretung sichtbar. Oder hätten
Sie gewusst, dass Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall
mit Personenschaden neben einem angemessenen Schmerzensgeld auch
Ersatz der Haushaltungsführungskosten zustehen ?.
Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen
trägt die gegnerische KFZ-Haftpflicht-versicherung auch meine
angefallenen Rachtsanwaltsgebühren und die Kosten für
das Sachverständigengutachen für Ihr verunfalltes Fahrzeug,
sofern Ihr Sach-schaden am Fahrzeug in Höhe von ca. 700,00
Euro übersteigt.
Nicht selten unterlaufen
gerade in Bußgeldverfahren den zuständigen Verwal-tungsbehörden
bei der Sachverhaltsermittlung oder rechtlichen Würdigung
des ermittelten Sachverhaltes Fehler, die zur Aufhebung eines
Bußgeldbescheides oder sonstigen Verfahrenseinstellung führen
können. Ich überprüfe für Sie die behörd-lichen
oder staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen und versuche, auf
eine schnelle Verfahrenseinstellung hinzuwirken, um die für
Sie mit einem Ermittlungs-verfahren verbundenen (wirtschaftlichen
und psychischen) Belastungen so gering wie möglich zu halten.
Kommt es dennoch zur einer gerichtlichen Hauptverhand-lung, verteidige
ich Sie dort engagiert gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit
oder eine Straftat begangen zu haben.
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Mietrecht / Wohnungseigentumsrecht
Meine anwaltliche Tätigkeit
im Bereich Mietrecht umfasst insbesondere:
Prüfung und Fertigung
von Mietvertrag (Wohnraummietvertrag, gewerblicher
Mietvertrag) bzw. Pachtvertrag;
Beratung von Vermietern,
Hausverwaltungen und Mietern;
Kündigung, Mängel,
Mieterhöhung, Zahlungsklagen und Räumungsklagen;
Probleme mit der Eigentumswohnung:
Plichten und Rechte innerhalb der Eigentümergemeinschaft
nach dem WEG, gerichtliche Durchsetzung, Beratung;
Info: Das Wohnungseigentumsrecht
regelt das Innenverhältnis zwischen Wohnungs- und Teileigentümern.
Die wesentlichen Regeln sind im Wohnungs-eigentumsgesetz (WEG)
geregelt. Wichtige Regelungen der Gemeinschaft im einzelnen finden
sich überwiegend auch in der Teilungserklärung. Es empfiehlt
sich, diese bei einem Beratungsgespräch mitzubringen.
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Familienrecht
Scheidung / Sorgerecht
/ Unterhalt (Trennungsunterhalt und Nachehelicher Unterhalt)
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Arbeitsrecht
Meine anwaltliche Tätigkeit
im Bereich Arbeitsrecht umfasst insbesondere:
Probleme in Zusammenhang
mit Arbeitsverhältnissen, wie etwa Kündigung (frist-lose
oder fristgerechte), Änderungskündigung, Abmahnungen
u.ä.
Bitte beachten Sie die 3
Wöchige Einlegungsfrist bei Kündigungsschutzklagen gemäß
§ 3 Kündigungsschutzgesetz.
Arbeitsvertrag
(Entwurf / Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit)
Abfindungsanspruch bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Irrglaube ist die Auffassung, einem Arbeitnehmer stünde im
Falle der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich
eine Abfindung zu. Dieses ist leider falsch. Es gibt keinen allgemeinen
Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeit-geber auf Zahlung
einer Abfindung bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Anders kann dies nur sein, wenn die Rechtswirksamkeit der erklärten
Kündigung deutlichen Zweifeln unterliegt. In einem solchen
Fall wird ein Arbeitgeber, um seine Kündigung aufrechtzuerhalten
dem Arbeitnehmer oftmals eine Abfindung anbieten, um diesen zu
bewegen, die Kündigung zu akzeptieren.
Die meisten arbeitsgerichtlichen Verfahren werden mit einem Abfindungsvergleich
abgeschlossen.
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Sozialversicherungsrecht
Das Bundessozialgericht hat die Rechte Arbeitsloser
bei sogenannten Sperrzeiten gestärkt. Wer kündigt, darf in bestimmten
Fällen nicht automatisch von der staatlichen Hilfe ausgeschlossen
werden, urteilte das Bundessozialgericht.
Wer jedoch selbst kündigt und dadurch arbeitslos wird, muss auch
mit einer Sperrzeit rechnen, bevor er Arbeitslosengeld beziehen
kann.
• Strafrecht
Meine anwaltliche Tätigkeit besteht nicht
nur in der Strafverteidigung bei Tatvorwürfen im Verkehrsrecht
sondern auch auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts (wie etwa
Tatvorwurf des Diebstahls, Körperverletzung, Betruges, Nötigung,
Beleidigung usw).
Ich berate und vertrete Sie
strafrechtlich sowohl als Beschuldigten oder Angeklagten im Strafverfahren
als auch bei einer Nebenklage als Vertreter des/
der Nebenklägers/-in oder als Zeugenbeistand.
Ich empfehle Ihnen so früh
wie möglich einen Anwalt zu konsultieren, da erst dadurch
dem Beschuldigten oder Angeklagen ein Anwalt zur Seite steht,
der zum einen mit der Materie Strafrecht befasst ist und sich
zum anderen auf „Augenhöhe“ mit der Staatsanwaltschaft
und oder mit dem Richter befindet.
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Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Nach statischen Angaben
sind 80 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. Fehlerhafte
Messergebnisse führen häufig zu überhöhten
Bußgeldern oder gar Führerschein-entzug.
In Zeiten in denen die Gemeindekassen leer sind, sind die Radarfallen
für diese eine gute Einnahmequelle, so dass fast überall
in unseren Straßen Radar-messungen stattfinden.
Wenn ein Bußgeldbescheid
wegen angeblicher Geschwindigkeit zugestellt wird, gehen die meisten
Bürger von ihrer Ordnungsmäßigkeit aus, weil sie
sich einerseits an diesen Vorfall nicht mehr erinnern können
und andererseits diese Meßanlagen für unanfechtbar
halten. Diese werden mangels Einlegung eines Einspruchs durch
den Bürger rechtskräftig und die Gemeinden bitten dann
zur Kasse.
Lassen Sie diese Bußgeldbescheide
von mir überprüfen.
Achtung: Einspruchsfrist
von 2 Wochen beachten.
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